Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verwender:

Snapserve OG
Lieferinger Hauptstraße 93
5020 Salzburg

- nachstehend „snapserve“ -

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

Allgemeines

snapserve ist ein Portal zur Vermittlung von Speisen- und Getränkevorbestellungen von ausgewählten Restaurants (nachstehend „Anbieter“) vor Ort.

snapserve ist nicht selbst Anbieter der auf www.snapserve.app aufgeführten Lebensmittelangebote. snapserve ist lediglich Anbieter der Angebote zur Vermittlung der Leistungen der Anbieter.

Für den Inhalt und die Gestaltung der jeweiligen Lebensmittelangebote ist alleine der jeweilige Anbieter, dessen Speisen und/oder Getränke bestellt werden können, verantwortlich, wie auch für die ordnungsgemäße Beschaffenheit der bestellten Waren. Verpflichteter im Hinblick auf die bestellten Lebensmittelleistungen ist demnach ausschließlich der jeweilige Anbieter, mit dessen Stellvertreter ein Vertrag bei der Entgegennahme der Bestellung vor Ort zustande kommt. Dessen Leistungen erfolgen wiederum auf der Grundlage seiner jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese in den Vertrag wirksam einbezogen werden

snapserve übernimmt für den Kunden die Vermittlung zu den Leistungen der Anbieter und schließt mit dem Kunden stellvertretend für den Anbieter bei Bestellung den Kaufvertrag, sofern der Kunde die erforderliche Willenserklärung hierfür abgibt. Mit der rügelosen Annahme der Bestellung vor Ort durch den Kunden kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter durch schlüssiges Verhalten zustande.

snapserve verlangt für die vorgenannten Dienstleistungen von dem Gastronomiebetreiber als Gegenleistung die Zahlung einer Vermittlungsgebühr. snapserve vermittelt in diesem Fall die Zahlung des Kaufpreises für die Bestellung an den Anbieter.

Geltungsbereich dieser AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen, die über das Portal im Verhältnis zu snapserve eingegangen werden.

Bestellung der Dienstleistungen

(1) Alle Dienstleistungsangebote von snapserve stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

a) Für eine Bestellung einer oder mehrerer Leistungen von snapserve müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den Preis zur Bestellung vorgemerkt werden. Im „Warenkorb“ (den Sie jederzeit über einen Link erreichen), werden Sie nach Betätigung der Schaltfläche „bezahlen“ durch den Bestellvorgang geführt. Kunden haben auch im eigenen Interesse wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

b) Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde den Button “Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt.

c) Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches snapserve innerhalb von 2 Stunden nach Zugang annehmen kann.

d) Die Annahme durch snapserve erfolgt durch die Bestätigung des Eingangs der Bestellung per E-Mail.

e) Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Bestellung kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst die eingegebenen Daten berichtigen kann.

f) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Für die Richtigkeit der vom Anbieter auf den Angebotsseiten enthaltenen Daten haftet der Anbieter, es sei denn, snapserve haftet aufgrund eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Preise und Zahlungs- und Versandbedingungen

Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

snapserve akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten, derzeit sind dies Kreditkartenzahlungen.

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Angebotserstellung

Als Anbieter auf dem Portal von snapserve sind ausschließlich Unternehmer gemäß UGB zugelassen.

Der Anbieter ist verpflichtet, alle von ihm bereitgestellten Daten - wie beispielsweise Firmenbezeichnung, Adresse, USt-IdNr. (sofern vorhanden) etc. – vollständig und richtig anzugeben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote von Anbietern übernimmt snapserve keine Haftung.

Der Anbieter ist ferner verpflichtet, im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit und hinsichtlich seiner Angebote die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, insbesondere Umsatzsteuer abzuführen (ausgenommenen Kleinunternehmer) und insbesondere die in der Lebensmittelbranche und Gastronomie bestehenden Rechtsnormen zu beachten.

Der Anbieter ist für die von ihm eingestellten Speisen- und Getränkeangebote selbst verantwortlich. Kann er eine bestellte Leistung, für die der Kunde ein Anwartschaftsrechts erworben hat, indem er die geforderte Kaution geleistet hat, nicht oder nicht wie versprochen erbringen, ist alleine er zum Ersatz des dem Kunden etwaig entstandenen Schadens verpflichtet.

Der Anbieter ist verpflichtet, eine Kommunikationstechnik vorzuhalten, die es ermöglicht, dass er mindestens 1 mal pro Tag erreichbar ist (Mail, Telefon, Mobil). Kundenanfragen sind binnen 24 Stunden zu beantworten.

Der Anbieter darf bei seinen Angeboten Kennzeichen- und Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Verwendet der Anbieter eigene urheber- oder kennzeichenrechtlich geschützte Werke (Texte, Fotos, Videos, Musik, Logos, Marken, etc.), so beauftragt er zugleich snapserve, diese zu Zwecken der Werbung und des Marketings oder der Dokumentation der Leistungen auf der Plattform snapserve in seinem Namen im Internet oder in Printmedien zu nutzen, zu bearbeiten und zu verbreiten, ohne dass hierdurch ein Rechteerwerb durch snapserve selbst erfolgt. Ist der Anbieter selbst nur Lizenznehmer, so muss er dafür Sorge tragen, dass die ihm übertragene Lizenz die soeben beschriebene Nutzung durch snapserve umfasst. Hat der Anbieter eine Rechtsverletzung zu vertreten, so haftet er snapserve gegenüber für die entstehenden Kosten (z.B. der Rechtsverfolgung), Schäden und Folgeschäden (z.B. Vertragsstrafen), es sei denn snapserve haftet entsprechend "Verfahren zum Umgang mit Beschwerden" dieser AGB.

Im Falle des etwaigen Ausfalls eines Angebots hat der Anbieter neben dem Kunden auch snapserve unverzüglich in Textform (z.B. per Mail, Fax) unter Angabe der Gründe zu informieren.

snapserve darf Angebote auch über andere technische Verbreitungswege oder Softwareanwendungen wie Apps vermarkten und Kooperationen mit anderen Partnern im Bereich des Online-/Offline-Handels eingehen. Zu diesem Zweck kann snapserve Daten der Anbieter im Rahmen von Kooperationen weitergeben und verwenden.

Ein Anspruch eines Anbieters gegen snapserve auf Bereitstellung eines Angebots besteht nicht.

Abrechnung, Leistungsstörungen und Vollmachten

Der Anbieter darf keine eigene Zahlungsaufforderung an den Kunden richten.

snapserve erhält für die Erbringung der mit dem einzelnen Anbieter vertraglich vereinbarten Leistungen Gebühren, wobei sich deren Höhe nach der jeweils geltenden Preisliste von snapserve richtet. Die Abrechnung der Gebühren von snapserve gegenüber dem einzelnen Anbieter erfolgt gemäß den folgenden Grundbestimmungen und richtet sich im Übrigen nach einer gesonderten zwischen snapserve und dem Anbieter zu schließenden Vereinbarung.

Erfolgt die Herstellung bzw. Bereitstellung der bestellten Leistungen aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat (wie z.B. Überlastung, nicht angekündigter Betriebsferien oder mangelnde Verfügbarkeit der Leistung), nicht und ist der Anbieter hieraus dem Kunden zum Schadenersatz verpflichtet, so gilt dies im Verhältnis zu snapserve dennoch als Bereitstellung der vereinbarten Vermittlungsdienstleistungen. Eine Zahlungspflicht von snapserve selbst besteht insoweit aber nur, wenn die Schadenersatzverpflichtung des Anbieters gegenüber dem Kunden von snapserve anerkannt oder dieser rechtskräftig festgestellt wurde.

Haftung von snapserve

snapserve haftet gegenüber Kunden und Anbietern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet snapserve nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die Anbieter und Kunde vertrauen darf. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch diese Haftungsbegrenzung nicht berührt.

Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

Das Verfahren von snapserve zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Auf jedes Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 5020 Salzburg örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Ist der Partner (noch) Verbraucher, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn er im Ausland wohnt. Es wird somit jedenfalls ein Gerichtsstand in Österreich vereinbart.

Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 5020 Salzburg.

Zusatzbestimmungen

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung, welche der gewollten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

Stand: Mai 2019

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